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Die USA, insbesondere dieBundesstaaten Nevada und Delaware, sind für Ausländer im Prinzip zu realen Steueroasen geworden. Die Beschlüsse und Erwägungen der G20 und G8 aus dem Jahre 2009 haben in keiner Weise die USA in diesbezügliche Diskussionen einbezogen oder gar die Strukturen der US-Bundesstaaten Nevada und Delaware berührt. Man kann resultierend daraus sagen, diese US-Oasen unterliegen dem bewussten Schutz der Regierung und gelten, trotz vergleichbarer Strukturen, nicht als Offshore-Gesellschaften.
Im Jahre 2008 waren bereits etwa 50 % der börsengehandelten US-Unternehmen und 63 % der Fortune 500 in Delaware ansässig.
Nevada erlaubt der IRS (Finanzamt) keine Einsicht in die Akten von Nevada Corporations. Da Nevada sein Einkommen über seine zahlreichen Spielbanken bezieht und dadurch nicht am Subventionstropf hängt, wie viele andere Staaten, lässt es sich nur ungern und eigentlich nur bei Straftaten in die Karten schauen.
Sicherlich wäre hier eine Verallgemeinerung der Sachverhalte fehl am Platze. Jedoch hat sich in der Praxis der vergangenen Jahre die USA LLC (Limited Liability Company) für Europärer durchgesetzt.
Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, sowie Investoren ist die Wahl einer US L.L.C. als Rechtsform überaus attraktiv. Aber auch mehr und mehr Konzerne setzen auf den noch jungen Unternehmenstyp. Im Falle der Niederlassung Ihrer USA Firma in Europa sollten Sie jedoch eher die Gründung einer USA AG in Betracht ziehen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im weiteren Verlauf bei "Fragen und Antworten".
US-Gesellschaften mit wirtschaftlicher Aktivität in den USA unterliegen den regulären Steuersätzen. Lediglich die wirtschaftlich ausschliesslich ausserhalb der USA tätige US-Gesellschaft geniesst deutliche steuerliche Vorteile. Wir haben Ihnen die Unterschiede hier zusammen gestellt:
Bei der Betrachtung steuerlicher Vorteile von US-Gesellschaften gibt es zunächst vier entscheidende Kriterien, nach denen unterschieden werden muss. Handelt es sich um eine USA Corporation (USA AG) oder um eine USA LLC (USA Gmbh)? Betreibt diese US-Gesellschaft ihr Business lediglich ausserhalb der USA oder ist die Gesellschaft auch innerhalb der USA geschäftlich aktiv.
I. USA Corporation mit wirtschaftlicher Aktivität in den USA
Die Kapitalgesellschaft, USA Corporation, ist mit ihrem Welteinkommen in den USA unbegrenzt steuerpflichtig. Die Körperschaftssteuern in den USA betragen einheitlich:
US$0–50,000 15%
US$50,001–75,000 US$7,500 + 25% auf den darüber liegenden Betrag
US$75,001–100,000 US$13,750 + 34% auf den darüber liegenden Betrag
US$100,001–335,000 US$22,250 + 39% auf den darüber liegenden Betrag
US$335,001–10,000,000 US$113,900 +34% auf den darüber liegenden Betrag
US$10,000,001–15,000,000 US$3,400,000 + 35% auf den darüber liegenden Betrag
US$15,000,001–18,330,000 US$5,150,000 + 38% auf den darüber liegenden Betrag
US$18,330,001 und darüber 35%
II. USA LLC mit wirtschaftlicher Aktivität in den USA
Der besondere Reiz einer USA LLC liegt für viele Unternehmer im Steuerrecht. Die Gesellschafter haben die Wahl, ob ihre LLC für die Besteuerung in den USA steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft oder als eigenes Steuersubjekt, bzw. wie eine Kapitalgesellschaft/Körperschaft behandelt werden soll. An diese getroffene Wahl sind sie anschließend für fünf Jahre gebunden. Beantragt man nicht ausdrücklich die Einordnung als Körperschaft, wird die USA LLC steuerrechtlich als Personengesellschaft gehandelt. Gerade bei der Einteilung als Personengesellschaft kommen Sie in den Genuss steuerlicher Vorzüge, da die Gewinne nicht auf Ebene der LLC, sondern als Einkommen der einzelnen Gesellschafter besteuert werden. Zusätzlich kann so die Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne vermieden werden.
III. Die USA Corporation ohne wirtschaftliche Aktivität innerhalb der USA
Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer beträgt ca. US$ 200,00 – US$ 400,00 pro Jahr, es bedarf der Abgabe eines jährlichen Reports für die USA AG, diesen Service stellen wir Ihnen selbstverständlich im Rahmen unserer Tätigkeit zur Verfügung.
IV. USA LLC ohne wirtschaftliche Aktivität innerhalb der USA
Die Gewinne der USA LLC unterliegen, wie oben bereits erwähnt, in der Regel der individuellen Einkommenssteuer der Gesellschafter. Diese Regelung gilt auch, wenn die USA LLC durch Dritte vertreten wird. Eine Nachweispflicht gezahlter Steuern gibt es diesbezüglich in den USA nicht, die Pflicht eines jährlichen Reports fällt bei der LLC ebenfalls nicht an.
Im Fazit bedeutet dies, dass die USA LLC auf Grund des geringeren Verwaltungsaufwands und der Tatsache steuerlicher Vorteile der USA AG vorzuziehen ist. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass Sie Ihre USA Firma real in Europa niederlassen möchten. Hier zeigt sich die USA AG als Mittel der ersten Wahl. Wir haben Ihnen diesbezügliche Informationen unter "Fragen und Antworten" zusammen gestellt.
Haben Sie Fragen? Unter Kontakt erreichen Sie uns via Mail und auch persönlich per Telefon. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ein erheblicher Vorteil der USA Corporation und USA LLC für Europäer ist, das die US-Gesellschaft keine eigenständige Betriebsstätte in den USA unterhalten muss. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei Ihrer Gesellschaft um ein Unternehmen handelt, welches lediglich ausserhalb der USA tätig ist.
Die Darstellung eines Unternehmens am internationalen Markt kann mit entscheidend über den wirtschaftlichen Erfolg sein. Darüber sind wir uns bewusst und haben Ihnen, zum Zweck des internationalen Auftritts der USA Gesellschaft, ein sehr kostengünstiges und professionelles Service-Paket zusammen gestellt. So können Sie hier eine zusätzlich repräsentative US- oder auch EU-Adresse (gesondert des Reg. Agent), eine individuelle US-Rufnummer mit Fax, die persönliche Annahme eingehender Gespräche auf Ihren Firmennamen und weitere Features für Ihre US Gesellschaft nutzen.
Es gibt viele Gründe im internationalen Business, seine Geschäfte unter dem Schutzmantel einer Gesellschaft zu führen. Als Inhaber, Teilhaber, Gesellschafter oder auch Direktor einer US Gesellschaft können Sie nicht für geschäftliche Verpflichtungen persönlich haftbar gemacht werden. Auf Grund der Tatsache, das es zur Gründung einer USA Corporation oder auch USA LLC keiner Einlage (Stammkapital) bedarf, erstreckt sich das Haftungspotential folglich lediglich auf die US Gesellschaft und deren Geschäftswert.
Vorsicht! Bei der Corporation kann es hinsichtlich der Haftung zu Ausnahmen kommen, sollte die Kapitalausstattung bei Gründung nicht der Unternehmung angemessen erscheinen. Die neueste Rechtssprechung der USA geht insbesondere dann davon aus, wenn ein hohes fiktive "Stammkapital
Andere Darstellungen zur Kapitalisierung der USA AG sind und bleiben in 99% der Fälle ein Märchen!
Unterhalten Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU und tätigen Sie die wirtschaftlichen Aktivitäten lediglich ausserhalb der Vereinigter Staaten, so bietet sich Ihnen mit der US-Corporation und USA LLC ein ganz besonderer Vorteil.
Im Gegensatz zur residenten US-Gesellschaft benötigen Sie nämlich kein USA Bankkonto für Ihre Corporation bzw. USA LLC! Sie haben die Möglichkeit ein Konto Ihrer US-Gesellschaft in Ihrem Heimatland zu eröffnen (hier jedoch müssten Sie als Bevollmächtigter der Gesellschaft offiziell auftreten!) oder wir stellen Ihnen garantiert ein diskretes EU-Bankkonto in Zypern (EU) mit Sicherheit, Bankgeheimnis (keine Meldung an heimische Behörden), Master- oder auch VisaCard und modernem Online-Banking.
Kein Informationsaustausch innerhalb und mit der USA, keine automatisierten Meldungen im Rahmen entsprechender Abkommen, keine Informationen an unbefugte Dritte und kein Zugriff durch Treuhänder oder unberechtigte Personen. Dieser Bankservice ist bereits in unserem Leistungspaket für Sie enthalten, ohne irgendwelche Zusatzkosten!
Sollten Sie die Gründung einer residenten USA Gesellschaft durchführen wollen, benötigen Sie ein USA Bankkonto für Ihre Gesellschaft. In diesem Falle sind wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls behilflich. Sie finden wietere Informationen zu diesem Thema auch unter "Fragen und Antworten" auf dieser Webseite.
Der Registered Agent stellt Delaware Firmen und Nevada Firmen eine Registrierungsadresse im Bundesstaat Nevada bzw. Delaware. Ein in Nevada oder auch Delaware ansässiger und während üblicher Geschäftszeiten erreichbarer Registered Agent ist die gesetzliche Grundvoraussetzung zum Betrieb einer Nevada Gesellschaft bzw. Delaware Firma.
Tätigkeit: Der Registered Agent wird offiziell in das Handelsregister eingetragen. An den Registered Agent sendet der Staat offizielle Korrespondenz, z.B. Franchise Tax Notices und den Annual Report. Im Falle offiziellen Zustellungen, wie z.B. eine Klage (Lawsuit) gegen die Firma wird ebenfalls an den Registered Agent zugestellt (Service of Process).
Die Adresse des Registered Agent (Reg. Office) ist ausschließlich für Verwaltungspost bestimmt. Eine Zustellung jeglicher Geschäftskorrespondenz ist darüber hinaus untersagt. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen eine reale Geschäftsadresse in den USA.
Die Gründung einer USA Firma dauert in der Regel nur wenige Tage. Sobald die Dokumente unserem Service-Center vorliegen, erfolgt mit Ihnen gemeinsam die Kontoeröffnung (via Telefon und Mail). Sämtliche Firmendokumente erhalten Sie von uns im Original.
Wir stellen Ihnen eine detaillierte Darstellung zur Verfügung.
LLC Member (Anteilseigner)
Zur Gründung einer Delaware LLC ist nur ein Anteilseigner erforderlich. In diesem Fall sprechen wir von einer Single Member LLC. Eine unbegrenzte Anzahl Member ist erlaubt. Member kann jeder, gleich welcher Nationalität und wo auf der Welt wohnhaft sein. Firmen als Member (Corporate Members) sind erlaubt und weit verbreitet.
Operating Agreement (Gesellschaftssatzung)
Die Stimmrechte, Geschäftsführungsvorgaben und Verpflichtungen der Manager werden im Operating Agreement (Gesellschaftsvertrag) festgeschrieben. Wurde kein Operating Agreement abgeschlossen - es besteht keine rechtliche Verpflichtung hierzu - greifen die im Delaware Corporate Law festgelegten Bestimmungen. Der Begriff "freedom of contract" wurde in Delaware erfunden, daher darf das Operating Agreement in jeder beliebigen Sprache abgefasst sein, eine Englische Übersetzung ist nicht vorgeschrieben.
LLC Manager (Geschäftsführer)
Die Members können die LLC entweder selbst managen (member-managed LLC) oder einen Dritten (third-party manager) mit der Geschäftsführung beauftragen (manager-managed LLC). Als Manager kann jeder ernannt werden, der von den Members als geeignet angesehen wird.
Unter dem Sammelbegriff der USA Personengesellschaft werden die Gesellschaftsform Limited Partnership, der General Partnership, der Limited Liability Partnership und der Limited Liability Company zusammengefasst. Auf Grund der aussergewöhnlich rechtlichen Struktur und den sich europäischen Unternehmern hieraus bietenden Vorteilen, bieten wir Ihnen aus dem Bereich der US-Personengesellschaften die Nevada Limited Liability Company (Nevada LLC) und Delaware Limited Liability Company (Delaware LLC).
Die Limited Liability Company ist eine relativ junge USA Gesellschaftsform. Sie zeichnet sich einerseits durch einebeschränkte Haftung der Gesellschafter (Members), denn diese haften nur mit ihrer Einlage, andererseits durch steuerliche Vorzüge aus. Die Gewinne der LLC werden auf der Ebene einer Körperschaftssteuer in den USA nicht besteuert und gelten als zu versteuerndes Einkommen der Members der LLC. Die Teilnahme der Gesellschafter an der Geschäftsführung besitz zudem keinen Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter. Die Haftung bleibt auch in diesem Fall auf die Einlage begrenzt. Limited Liability Company - keine Steuern in den USA für ausserhalb der USA erwirtschaftete Gewinne und Aktivitäten.
Der Bundesminister der Finanzen Deutschland teilte mit Rundschreiben vom 19. März 2004 – IV B 4 – S 1301 USA – 22/04 – an die beteiligten Behörden der einzelnen Bundesländer und des Bundes folgendes in Interpretation mit:
Die USA LLC kann für deutsche Steuerzwecke – gegebenenfalls auch in Abweichung von dem US-Steuerstatus – sowohl als Personen als auch als Kapitalgesellschaft eingeordnet werden.
Die Folgen aus steuerliche Sicht könnten demnach sein:
Die LLC könnte in den USA als Personengesellschaft (die LLC kann hier jedoch frei wählen) und in Deutschland unter Umständen als eine Kapitalgesellschaft qualifiziert werden. Dies könnte eine Überbesteuerung durch DBA zur Folge haben. Um dieses Risiko auszuschliessen, wird bei Niederlassung in Deutschland eine Qualifizierung veranlasst, die untersucht, ob das Gebilde im gesamtrechtlichen Zusammenhang einer Körperschaft gleicht.
Lösungsansatz liegt in der Nutzung einer Corporation
Für die unumstrittene rechtliche Anerkennung einer Corporation in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" den Weg freigemacht.
Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung die Möglichkeit geschaffen, dass USA Corporationen, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen.
Wird die Corporation geschäftlich in Deutschland tätig, so betreibt sie grundsätzlich in Deutschland eine selbstständige Niederlassung, die mithilfe eines Notars in das Handelsregister einzutragen wird. Die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung einer Corporation ist durch die zuständigen Organe der Corporation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung ist das Bestehen der Gesellschaft als solche nachzuweisen.
Offshore Firma und USA Firma
Es ist kein Geheimnis, wie hunderte LLC in den USA in diesem Fall vorgehen. Die Member der USA LLC sind ausschließlich steuerbefreite Offshore Firmen, diese vereinnahmen die in den USA steuerfreien Gewinne ohne Steuerbelastung im Bereich der Einkommenssteuern.
Es gilt der Grundsatz: Unterhält die USA LLC keine Betriebsstätte in den USA und sind ihre Aktivitäten stets außerhalb der USA angelegt, wir die USA LLC vor Ort nicht zur Steuerzahlung heran gezogen*. Der Gewinn der LLC wird in diesem Fall auf die Members der LLC umgelegt, die Ihre Einkünfte im Heimatland der Einkommenssteuer zurechnen lassen.
Es gibt also, wie sie sehen, viele Varianten und Möglichkeiten. Gern erarbeiten wir mit Ihnen eine individuelle Lösung. Lassen Sie uns jetzt darüber sprechen.
Beschränkte Haftung: Es besteht weder eine Haftungs- noch eine Nachschusspflicht der Gesellschafter gegenüber Dritten oder auch der Gesellschaft.
Niedriger Kapitalbedarf: Bei einer US L.L.C. ist kein Mindestgründungskapital erforderlich – eine L.L.C. kann sowohl mit einer minimalen Geldeinlage als auch mit einer Sacheinlage oder in Form von Dienstleistungen gegründet werden. Im Grunde kann auf eine Einlage auch komplett verzichtet werden, sollten sich die Gesellschafter dazu entschließen.
Reale Steuervorteile: Der besondere Reiz einer US L.L.C. liegt für viele Gründer im Steuerrecht. Die Gesellschafter haben die Wahl, ob ihre L.L.C. für die Besteuerung in den USA steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft oder als eigenes Steuersubjekt, bzw. wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden soll. An diese getroffene Wahl sind sie anschließend für fünf Jahre gebunden. Beantragt man nicht ausdrücklich die Einordnung als Körperschaft, wird die US L.L.C. steuerrechtlich als Personengesellschaft gehandelt. Gerade bei der Einteilung als Personengesellschaft kommen Sie in den Genuss steuerlicher Vorzüge, da die Gewinne nicht auf Ebene der L.L.C., sondern als Einkommen der einzelnen Gesellschafter besteuert werden. Zusätzlich kann so die Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne vermieden werden. Sind die Member einer LLC steuerbefreite Offshore Firmen, so trät die Ausschüttung der LLC weder in den USA noch beim Member der LLC steuerliche Konsequenzen.
Flexibilität: Aufgrund der relativ kurzen Existenz der US L.L.C. als Unternehmensform besteht eine große Flexibilität in ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur. Beispielsweise werden keine festen Managementstrukturen vorgeschrieben, so dass sich Gründern hier vielseitige Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten.
Die USA LLC bietet Ihnen alle Vorteile und Möglichkeiten, jedoch mit einer Einschränkung. Die Niederlassung beispielsweise in Deutschland kann sich aufwenig und kompliziert darstellen. Auch aus steuerlichen Gründen ist davon in der Regel abzuraten. Hier eignet sich die Corporation deutliche besser.
Wir beraten Sie gern. Senden Sie uns Ihre Fragen, Wünsch oder auch Planungen zur Umsetzung via Mail oder rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.
Traum oder Wirklichkeit hängt in erster Linie davon ab, ob Sie tatsächliche Investitionen in Ihre USA Corporation einbringen werden und wie sich der wirtschaftliche Erfolg Ihrer USA AG in Zahlen darstellt. Aus unserer Sicht ist es jedoch ein Trugschluss zu glauben, man könne mit einem reinen "AG-Mantel" über die Lande ziehen und durch einen "vorböslichen" Abverkauf von Aktien legal Geld "einsammeln". Täuschung und Betrug werden eine solide Grundlage für ein Strafermittlungsverfahren sein. Diese Ansicht vertreten wir übrigens auch hinsichtlich sogenannter "börsenreifer USA Aktiengesellschaften". Hier wird für viel Geld und anscheinlich viele Leistungspunkte eine ganz reguläre und leer US-Corporation verkauft, die weder den Preis rechtfertigt noch für derartige vorgenannte "Aktionen" einen Sinn macht. Teuer ist nicht automatisch auch gut, jedenfalls nicht immer!
Wer sich jedoch ernsthaft mit dem Gedanken der Kapitalisierung einer US-Gesellschaft trägt, muss nun nan dieser Stelle icht den "Kopf in den Sand" stecken. Es gelten für die USA Gesellschaft gleiche kaufmännsiche und juristische Ansätze, wie für jede Gesellschaft und Form in jedem "geordneten" Staat dieser Erde. Wir beraten Sie gern zu diesem sehr ausführlichen Thema vor Ort in Nevada oder auch per Telefon.
Machen Sie sich aber zuvor klar, es gibt keine legalen Millionen (weder an Investorenbörsen noch von Anlegern) ohne Vorarbeit, ein gutes Konzept und finanziellen Einsatz.
Die Gründung einer US Corporation (USA AG) bietet zahlreiche Vorteile für Ihre Firmengründung in den USA, insbesondere wenn es darum geht, damit eine aktive Niederlassung innerhalb der EU zu gründen.
Beschränkte Haftung: Einer der größten Vorteile einer USA AG ist der Umstand, dass das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt bleibt. Haftbar ist lediglich die Corporation. Bereits in der Gründungssatzung kann ein Haftungsausschluss für die Eigentümer und Direktoren einer US Corporation festgelegt werden. Eine Durchgriffshaftung, die die Eigentümer persönlich haftbar macht, ist bei einer US Corporation so gut wie nicht üblich, es sei denn, man kann beispielsweise eine ungenügende Kapitalausstattung bei Gründung der Gesellschaft nachweisen. Hier ist Vorsicht geboten!
Anonymität der Eigentümer: Die Eigentümer einer US Corporation werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bleiben somit anonym. Die Organe der USA AG können bei Bedarf durch einen Treuhänder dargestellt werden.
Wir beraten Sie gern zu diesem Thema, nehmen Sie doch jetzt Kontakt mit uns auf.
Eine USA AG (Corporation) zahlt in den USA lediglich die pauschale Jahressteuern, falls sich die Aktivitäten der Gesellschaft aufs Ausland beschränken. Die jährlichen Kosten der pauschalen Jahressteuern betragen meist nur den Mindestsatz von US$ 150.00. Darüber hinaus gilt für die USA AG die Pflicht zum jährlichen Report (Reportpflicht), wir bieten Ihnen einen entsprechenden Service zur Erfüllung Ihrer Pflichten an.
Für eine USA Corporation, die in den USA aktiv ist, dort fakturiert und U.S. Konten besitzt, liegt die Steuerpflicht zwischen 15% und maximal 34% bis 36%.
Wie wir bereits unter "Limited Liability Company" bei "Fragen und Antworten" dargestellt haben, ist die Niederlassung der Corporation im Vergleich zur L.L.C. bedeutend einfacher.
Für die unumstrittene rechtliche Anerkennung einer Corporation in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" den Weg freigemacht.
Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung die Möglichkeit geschaffen, dass USA Corporationen, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen.
Wird die Corporation geschäftlich in Deutschland tätig, so betreibt sie grundsätzlich in Deutschland eine selbstständige Niederlassung, die mithilfe eines Notars in das Handelsregister einzutragen wird. Die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung einer Corporation ist durch die zuständigen Organe der Corporation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung ist das Bestehen der Gesellschaft als solche nachzuweisen.
Mit einer US-Corporation sind Sie mit Ihren Unternehmensaktivitäten in keiner Weise auf den USA Markt beschränkt. Jede ordnungsgemäß eingetragene USA Corporation kann weltweit handeln und Tochtergesellschaften gründen. Sie benötigen dafür nur die so genannte APOSTILLE.
Einfach und rechtssicher, die Corporation in der EU.
Man unterscheidet zwischen den sogenannten „authorized shares“ von den „issued shares“. Alle Aktien, deren Anzahl in den Articles of Incorporation angegeben werden, nennt man folglich "authorized shares". Bei den „issued shares“ handelt es sich um die Aktien, die tatsächlich von den Shareholdern (Aktionären) übernommen wurden. Die Aktien müssen in den USA nicht zwangsläufig einen Nennbetrag besitzen. Wir gründen Ihre USA AG ganz nach Ihrem Bedarf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit uns.
Wir haben unsere Leistungen und die anfallen Kosten einfach und übersichtlich für Sie dargestellt. Die Gründungskosten inkl. Bankkonto und Apostille betragen insgesamt einmalig 1,590.00 EUR bzw. 1,250.00 EUR.
Wünschen Sie darüber hinaus eine ständige Vertretung durch unseren Treuhänder, fallen jährliche Kosten in Höhe 390.00 EUR an. Legen Sie darüber hinaus Wert auf unseren US-Office-Service, so kalkulieren Sie je nach Paket zwischen jährlich 440.00 EUR und 890.00 EUR hinzu.
Die Jahreskosten ab dem 2. Jahr (nach 12 Monaten) betragen 365.50 EUR zuzüglich der ggf. gewünschten Zusatzleistungen.
Im Klartext bedeutet dies, dass Sie im günstigsten Fall im ersten Jahr inkl. Gründung Ihrer L.L.C. mit 1,250.00 EUR Kosten rechnen müssen. Wählen Sie US-Office-Service inkl. Post- und Telefonservice und Treuhandservice hinzu, so fallen im ersten Jahr insgesamt 2,530.00 EUR* inkl. Gründungskosten an. Keine versteckten Kosten!
*Gilt für die Gründung einer L.L.C. in Delaware
Die Gründungskosten inkl. Bankkonto und Apostille betragen insgesamt einmalig 990.00 EUR.
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Die Jahreskosten ab dem 2. Jahr (nach 12 Monaten) betragen 365.50 EUR zuzüglich der ggf. gewünschten Zusatzleistungen.
Im Klartext bedeutet dies, dass Sie im günstigsten Fall im ersten Jahr inkl. Gründung Ihrer Corporation mit 990.00 EUR Kosten rechnen müssen. Wählen Sie US-Office-Service inkl. Post- und Telefonservice und Treuhandservice hinzu, so fallen im ersten Jahr insgesamt 2,270.00 EUR inkl. Gründungskosten an.
Zusatzkosten der Corporation
Der US-Bundeststaat fordert von einer ansässigen Corporation einen jährlichen Bericht (Report), sowie die pünktliche Zahlung der sogenannten „Franchise Tax“. Dieser Service garantiert Ihnen die rechtzeitige Fertigung des Corporation Report und die Zahlung sämtlicher staatlicher Abgaben. Gebühren und Steuern sind bereits enthalten. Report & Annual Tax Advance Service Jahreskosten EUR 490,00.
Wir hören diese Frage häufig und ehlich gesagt, es ist uns nicht bekannt. Firmengründung mit garantierter Kontoeröffnung und Dokumentation inkl. Apostille ... nur hierfür berechnen selbst manche Vermittler bereits bis zu 500.00 EUR zusätzlich.
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Sie können uns zwar direkt vor Ort in Reno (Nevada) oder auch in unserem Europa-Center Zypern (EU) jederzeit besuchen, doch wir wissen auch, dies ist nicht der Regelfall. Damit Sie sich trotzdem ein realistisches Bild von uns machen können, hier einige Fakten über uns.
Ursprünglich hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei vor über 25 Jahren auf das Thema der Firmengründung spezialisiert (Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zypern). Die logische Folge daraus war, das es auf Grundlage dieser Tätigkeit auch schnell zu einer vertrauensvollen und mittlerweile langfristigen Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer kam. Mit dem Wachstum der vergangenen zwei Jahrzehnte wurde es notwendig, weitere Serviceleistungen unseren Mandanten anzubieten. Office-Service, Treuhandschaft, Verwaltung von Auslandsgesellschaften und Bankservice, um nur einige unserer Leistungen zu nennen.
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Office & Mailservice in den USA und innerhalb der EU
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USA Firma, die cleveren Features für USA Corporation und USA LLC
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Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns via Mail. Wir sind gern für Sie da. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
US-Steuernummer
Wenn Sie kein US Bürger sind und auch nicht in den USA wohnen, muß die Steuernummer auf die USA Firma beantragt werden (LLC). Bei einer Corporation kann (Ausländer erhält Dividenden von US Inc) sowohl für die US Firma, wie auch für die Person Steuernummern erforderlich werden. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema und sind Ihnen behilflich. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine Nachricht oder rufen Sie uns einfach an.
Um den gesamten Internetauftritt möglichst übersichtlich zu gestalten, haben wir darauf verzichtet, sämtliche von uns angebotenen Dienstleistungen einzeln aufzuführen. Es handelt sich also hierei nicht um geheimnisvolle "Lücken", sondern um die Umsetzung unseres Motto "Klarheit und Wahrheit".
Im Klartext bedeutet dies, dass Sie nahezu alle erdenklichen Leistungen durch uns erhalten können, von der Steuernummer über eine Markenanmeldung bis zur Übersetzung. Slebstverständlich stehen wir Ihnen darüber auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich mit Ihrer US-Firma in einem EU-Land niederlassen möchten. Nur, uns das unterscheidet an dieser Stelle vielleicht sehr deutlich, es ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
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